RABATZ – Verfahren erneut vor dem OLG

Bund deutscher Pfadfinder_Innen
Leostr.75
33098 Paderborn

Pressemitteilung

RABATZ – Verfahren erneut vor dem Oberlandesgericht

Paderborn – Heute legte Frank Gockel, der am 21.10.2011 zu 40 Tagessätzen wegen einer Hausbesetzung vom Landgericht Paderborn verurteilt wurde, gegen das Urteil Revision ein. In dem Prozess, der nun zum fünften Mal vor Gericht verhandelt wird, sind so viele rechtsstaatliche Missstände vorhanden, dass Gockel keine andere Möglichkeit offen bleibt.

Im Oktober 2007 wurde in Paderborn der Stadtverwaltung ein Haus abgenommen und für die Bürger der Stadt geöffnet. Das so neugeschaffene Kulturzentrum mit dem Namen RABATZ wurde sogleich vielfältig genutzt und erfreute sich großer Beliebtheit. Im November 2007 ließ die Stadt das Gebäude abreißen. Es folgten darauf viele Gerichtsverfahren, bei denen jedoch nur wenige Menschen zu geringen Strafen verurteilt wurden.

Anders sah es bei Gockel aus. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht schossen weit über das Ziel hinaus. Sie sahen wohl die Möglichkeit, Gockel, der sich bereits länger in Paderborn engagiert, Mundtot zu machen. So wurde Gockel beim Amtsgericht Paderborn zu 50 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht Paderborn setzte noch einen drauf und Verurteilte Gockel zu 95 Tagessätzen mit der Begründung, dass Gockel vorbestraft sein müsste.

Vollkommen überzogen, meinte in der Revisionsverhandlung das OLG Hamm. Die Beweise reichten bei weitem nicht aus, um Gockel überhaupt zu verurteilen und wenn, wäre die Strafe maßlos überzogen.

Im darauf neuen Verfahren vor dem Landgericht Paderborn meinte der Richter, sich nicht an die Vorgaben des OLG halten zu müssen. Obwohl keine neunen Beweise vorlagen und in der Beweisaufnahme bewusst entlastendes Material unterdrückt wurde, verurteilte es Gockel zu 40 Tagessätzen. Als besonders verwerflich wurde von Gockel angesehen, dass ihm und seinen Verteidiger bewusst Ermittlungsakten vorenthalten wurde. Erst bei dem zweiten Verfahren vor dem Landgericht wurde deutlich, dass es zwei Ermittlungsakten gibt. Aus der zweiten Ermittlungsakte durfte Gockels Verteidiger nur Auszüge einsehen. Gockel erklärte hierzu: „Gerade endlastendes Material wurde der Akte entnommen. So waren z.B. Berichte des Verfassungsschutzes nicht einsehbar. Es kann davon ausgegangen sein, dass der Verfassungsschutz V-Männer eingesetzt hat, zumindest zeigen sich Anzeichen dafür in der Akte. War ein V-Mann regelmäßig im Haus und übernachtete dort, wäre er ein wichtiger Zeuge gewesen, ob ich im Haus war oder nicht.“

Zu einem unschönen Nebenspiel kam es auch im Vorfeld der zweiten Verhandlung vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft Paderborn sorgte dafür, dass Journalisten hinsichtlich ihres Zeugnisverweigerungsrechts falsch belehrt wurden. Sie zwangen die Medienvertreter somit gegen den Vorschriften des Pressekodes eine Aussage zu tätigen. Gockel prüft nun, ob er die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung anzeigt.

Während des Prozesse hat das Gericht immer wieder neue Zeugen geladen, die in der Regel keine weiteren Hinweise liefern konnten. Ziel war es, die Gerichtskosten unnötigerweise in die Höhe zu treiben, um sie anschließend Gockel zum Teil aufzulegen. Dabei wurde missachte, welche Kosten letztendlich dem Steuerzahler dadurch entstanden sind.

„Das mündliche Urteil weist so eklatante Mängel auf, dass mir nichts anderes übrig bleibt, als erneut zum OLG zu gehen“, so fasste Gockel das Urteil aus seiner Sicht direkt nach dem Prozess zusammen. Er geht fest davon aus, dass das OLG das Landgericht Paderborn erneut in seine Schranken verweisen wird.