Die Todesstrafe, Menschenrechte und die US Amerikanische Verfassung

Eine Analyse am Beispiel von Mumia Abu-Jamal

1972 entschied das Oberste Gericht der USA die Todesstrafe auszusetzen, weil sie sie als „brutal und unnatürlich“ erachteten und festgestellt haben, dass nicht alle Menschen, die zum Tode verurteilt werden, die gleichen Chancen haben. Somit verstieß die Todesstrafe damals gegen die US Amerikanische Verfassung. Seit ihrer Wiedereinführung 1976 kommt es jedoch immer wieder zu Verfassungsverstößen und vor allem zu Verstößen gegen UN-Menschenrechtkonventionen, die auch von den USA unterzeichnet wurden.
In diesem Vortrag sollen einige dieser Beispiele aufgelistet werden, um deutlich zu machen, dass es auch heute noch genügend Gründe gibt, die Todesstrafe in den USA abzuschaffen. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf Mumia Abu-Jamal liegen, der nicht nur selber erfahren hat, wie verfassungswidrig das US System sein kann, sondern auch zahlreiche Bücher geschrieben hat, in denen er von Menschen schreibt, die ihn fast 30 Jahre im Todestrakt begleitet haben. Abschließend wird es einen Exkurs zur Schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den USA geben, um zu verdeutlichen, wie der strukturelle Rassismus von Behörden wie dem FBI dazu geführt hat, dass viele Menschen zum Tode verurteilt oder gar ohne Verurteilung hingerichtet wurden.

Am Freitag, den 28. Juni 13 um 20h im Infoladen, Leostr.75.