The Coca Cola Case

Film & Diskussion

Coca-Cola. JedeR kennt es, aber nicht jedeR liebt es. Das schwarze Getränk, welches den freundlichen Weihnachtsmann ermöglicht, mit vielen bunten Trucks Menschen glücklich zu machen. Doch der Konzern hat seine Schattenseiten, einige werden in der Dokumentation ‚The Coca-Cola Case‘ veröffentlicht. Es geht um die Produktion des Getränks in Guatemala und Kolumbien, darum, wie Menschenrechte vom Konzern mit Füßen getreten und Menschen getötet werden, weil sie sich gewerkschaftlich organisieren.

Dass Coca-Cola nicht nur zuckersüss ist, zeigt dieser eindrückliche Film über Blut, Tränen und Limonaden. Abfüllfabriken in Kolumbien, Guatemala und der Türkei, in denen Menschenrechte mit Füssen getreten werden; mutmassliche Kidnappings, Folter und Ermordungen von Gewerkschaftsführern – Gutierrez und Garcia ist mit „The Coca-Cola Case“ eine packende Dokumentation gelungen, die einen fahlen Nachgeschmack hinterlässt. Die bittere Wahrheit hinter den süssen Limonaden.

Am nächsten Freitag, den 23. September um 20:00 im Infoladen. Leostr. 75

Verstoßen Paderborner Journalisten gegen Pressekodex?

Bund Deutscher PfadfinderInnen
Leostraße 75
33098 Paderborn

P R E S S E M I T T E I L U N G

Verstoßen Paderborner Journalisten gegen Pressekodex?

Paderborn – Am 16.9.2011 findet um 9:00 Uhr vor dem Landgericht Paderborn ein Prozess statt, in dem eine Journalistin der Neuen Westfälischen und drei Journalisten des Westfälischen Volksblatts von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, gegen den Pressekodex zu verstoßen. Sie sollen in einem Prozess wegen Hausbesetzung Ihre Quellen offen legen.

Im Oktober 2007 öffnete in Paderborn das Kulturzentrum RABATZ seine Türen in einem besetzten Haus. Das Gebäude war im Besitz der Stadt Paderborn, die gegen alle Menschen, die das Gebäude betreten hatten, Strafanzeige erstattete. Ausgenommen hiervon wurde eine Journalistin der Neuen Westfälischen und drei Journalisten des Westfälischen Volksblatts, sowie Ratsmitglieder der Stadt Paderborn.

Noch immer läuft ein Gerichtsverfahren gegen einen mutmaßlichen Hausbesetzer. Nach einer Verurteilung beim Amts- und Landgericht Paderborn hob das Oberlandgericht Hamm die Urteile auf und ordnete eine neue Beweisaufnahme an, da die bisherigen Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn ging in den vorangegangenen Instanzen davon aus, dass den oben genannten Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Nun verlangt sie, dass die Medienvertreter die Quellen ihrer Berichterstattung über das RABATZ offen legen, um so eine Verurteilung im letzten Prozess zu erlangen.

Die Journalisten würden damit gegen Ziffer 5 des Pressekodes des Deutschen Presserates verstoßen. Ziffer 5 lautet: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“ Auch die Strafprozessordnung sieht bei Pressevertretern ein Zeugnisverweigerungsrecht vor.

Vor dem Landgericht müssen die Journalisten, die bereits bei der Polizei eine Aussage getätigt haben, sich nun entscheiden, ob sie sich an den Pressekodex halten, oder ob sie eine Aussage tätigen werden.

Der Prozess findet am 16.9.2011 um 9:00 Uhr im Raum 205 im Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, Paderborn statt. Der Bund Deutscher PfadfinderInnen ruft zur einer Prozessbeobachtung auf. Es ist unklar, wie die beiden großen Paderborner Tageszeitungen berichten werden, da sie nun selber aktiv in das Geschehen eingreifen, anstatt wie sonst üblich, darüber zu berichten.

Nächsten Freitag: Mission Gottes

Vortrag & Diskussion zu christlichem Fundamentalismus in Deutschland

ChristChristliche FundamentalistInnen halten ihren Glauben für den einzig wahren. Die Bibel ist Glaubensgrundlage und gleichzeitig strenges Regelwerk für den Alltag. Andere Religionen lehnen sie ab, alle Nichtchristen wollen sie bekehren. Homosexualität gilt als Sünde. Sex vor der Ehe ist verpönt. Die Evolutionstheorie stellen sie in Frage. Und bibeltreue Lobbyvereine bemühen sich um Einfluss auf Politik und Medien. Wir wollen kritisch über die Evangelikale Bewegung berichten.

Am Freitag, den 09. September um 20:00 im Infoladen, Leostr. 75

Paderborner Pressefreiheit oder ein Aufruf zur Prozessbeobachtung

Paderborn – Am 16.9.2011 beginnt um 9:00 Uhr im Landgericht Paderborn, Raum 205 ein Prozess, der in seiner Form sicher außergewöhnlich sein wird und wir wissen nicht, ob, und wenn ja, wie die Paderborner Medien darüber berichten werden. Es geht nämlich schwerpunktmäßig um die Arbeit der Paderborner Journalisten und um die Frage des Quellenschutzes. Der Bund Deutscher Pfadfinder_Innen Paderborn lädt daher zur Prozessbeobachtung ein.

Was ist Quellenschutz?
Journalisten haben unter anderem die Aufgabe, das Handeln von Personen und Institutionen zu beobachten und ihre Ergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu müssen sie sich häufig Dritter Personen bedienen, die ihnen wichtige Informationen liefern. Nicht selten kommt es vor, dass die Journalisten die Quellen ihrer Informationen schützen müssen, da die „Beobachteten“ sie ansonsten mit ihrer ganzen Gewalt angehen würden. Um diesen Schutz zu
ermöglichen und damit letztendlich auch die Meinungsfreiheit sicherzustellen, wird Journalisten ein Quellenschutz gewährt.
Sie müssen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten keine Auskunft über ihrer Quellen und die Inhalte der Gespräche geben.

Gesetzliche Grundlagen des Quellenschutzes
Der Quellenschutz war dem Gesetzgeber so wichtig, dass er ihn extra in der Strafprozessordnung aufgenommen hat. Dort steht unter § 53, dass Journalisten das Zeugnis „über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unter lagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen“,
verweigern dürfen.

Wie gehen Journalisten normalerweise damit um?
Die Haltung von der meisten Journalisten dazu ist klar: Sie verstehen sich als Beobachter und Kommentatoren von Ereignissen und nicht als Personen, die in das Geschehen aktiv eingreifen. Sie weigern sich daher, ihre Quellen zu benennen und empfinden es als einen Eingriff in Ihre Arbeit und in die Pressefreiheit, wenn sie dazu aufgefordert werden. Da dieses Gut für sie so hoch ist, äußern sie sich nicht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten. Dieses wurde auch so in den Pressekodes festgeschrieben, der unter Punkt 5 folgendes Regelt: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“

Was denkt die Paderborner Staatsanwaltschaft zu dem Thema?
Die Paderborner Staatsanwaltschaft ist, was das Thema „journalistischen Quellenschutz“ angeht, sehr widersprüchlich. In einem Verfahren wegen Hausbesetzung (näheres wird unten noch erläutert) ging sie ursprünglich davon aus, dass sie gegen den Beschuldigten genügend Beweise hätte. Die Aussagen der Journalisten wurden daher nicht benötigt. So schrieb der Paderborner Oberstaatsanwalt Dannewald noch am 14.11.2008: „Sollten sich die Journalisten […] nicht hierzu äußern wollen, ist davon auszugehen, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 und 3 StPO Gebrauch machen wollen.“
Nach einigen Monaten merkt Herr Dannewald, dass er den Fall verlieren könnte. Er braucht die Aussage der Journalisten und behauptet nun, dass im vorliegenden Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht für journalistische Mitarbeiter nicht bestehen würde (Schreiben vom 14.1.11). Er bezieht sich dabei auf eine Kommentierung der Gesetze von vor 2002, da in diesem Jahr der Gesetzgeber den Quellenschutz für Journalisten deutlich gestärkt hat.

Wie verhalten sich Paderborner Journalisten dazu?
Mit der Information von Herrn Dannewald machte sich nun die Polizei auf den Weg und suchte vier Journalisten in den Redaktionen der „Neuen Westfälischen“ und des „Westfälischen Volksblatt“ auf. Alle vier Journalisten waren anscheinend durch die Aussage der Polizei so eingeschüchtert, dass sie ausführliche Aussagen tätigten. Es ist nicht bekannt, ob sich einer von Ihnen vorab einen juristischen Beistand geholt hat. Zumindest verzichtete jeder von Ihnen auf einen Beistand bei der Vernehmung durch die Polizei.
Damit warfen Sie alle journalistischen Regeln zum Thema Quellenschutz über den Haufen und wurden von reinen Beobachtern zu Akteuren in der politischen Arbeit.

Was ist daran so schlimm ?
Die Arbeit der Presse ist ein wichtiges Gut. Quellenschutz und Unabhängigkeit sind wichtige journalistische Prinzipien, die so bedeutend sind, dass sie gesetzlich verankert wurden. Gerade der Quellenschutz macht eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen politisch arbeitenden Menschen und
Journalisten erst möglich.
Sollten die Journalisten während des am 16.9.2011 anstehenden Prozesses nicht klar zum Quellenschutz stehen und diesen einhalten, so kann dies einen direkten Einfluss auf die politische Arbeit in Paderborn haben.
Menschen, die die Pressevertreter der „Neuen Westfälischen“ und des „Westfälischen Volksblatt“ auf Missstände in der Stadt aufmerksam gemacht haben, werden sich danach überlegen müssen, ob sie noch unbehelligt Informationen weitergeben können. Dadurch kann es sein, dass wichtige Informationen nicht mehr an die Journalisten weitergeben werden und die Öffentlichkeit nicht mehr hierüber informiert wird.

Was können die Journalisten nun tun?
Am 16.9.2011 werden die Journalisten erneut aufgefordert, den Quellenschutz zu brechen. Sie sollten in dieser Verhandlung nun klar zu ihren journalistischen Prinzipien stehen und eine Aussage verweigern. Dieses Recht steht ihnen nach der Strafprozessordnung zu. Sollte das Landgericht Paderborn dies anders sehen und sie zu einem Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung
verurteilen, besteht für sie die Möglichkeit, dies durch höhere Gerichte überprüfen zu lassen. Hier wird man klar für den Quellenschutz als wichtiges, demokratisches Mittel stehen und das Landgericht Paderborn mit dem Staatsanwalt Dannewald in ihre Schranken weisen.

Worum geht es eigentlich in dem Prozess?
Der Prozesse ist der letzte in einer Vielzahl von sogenannten Rabatz-Verfahren. Im Herbst 2007 öffneten junge Menschen ein leerstehendes Haus in der Paderborner Innenstadt, um dort ein vielfältiges, unabhängiges Kultur und Informationsangebot zu schaffen. Vorweggegangen waren jahrelange Forderungen an die Stadtvertreter, ein solches Haus einzurichten. Die schreckten aber vor dem Wort „unabhängig“ zurück und weigerten sich, ein Gebäude zur Verfügung zu stellen. Als im November das Haus abgerissen wurde, forderte die Polizei die Teilnehmer auf, das Haus zu räumen. Die Kulturschaffenden kamen dieser Aufforderung friedlich nach und verließen das Haus. Die Stadt Paderborn, insbesondere der Bürgermeister Heinz Paus, wollte allen Beteiligten klar machen, wer der Herrscher der Stadt ist und überzog fast alle Besucher des Hauses mit Strafverfahren. Hiervon wurden lediglich Ratsmitglieder und die Journalisten ausgenommen, die nun eine Aussage machen sollen. Ziel der Stadt war es, durch die Strafverfahren und die Verurteilungen die weitere Berufsperspektiven der jungen Menschen zu verbauen. Letztendlich ging die Strategie jedoch nicht auf. Alle Verfahren endeten im untersten Strafrahmen oder mit Freisprüchen.
Im letzten Prozess soll nun Frank Gockel verurteilt werden. Ihm wird vorgeworfen, er sein der „Rädelsführer“. Für die Gerichte in dem herrschenden System ist es unverständlich, dass es Menschen gibt, die ihr Zusammenleben in einem Konsensprinzip regeln und bei denen es keine „Herrscher“ gibt. Gockel stand bereits zwei Mal vor Paderborner Gerichten, zwei Mal wurde er verurteilt. Bei der letzten Verurteilung ging das Gericht sogar über die Forderung von der Staatsanwaltschaft hinaus, weil der Richter wollte, dass Gockel, der bisher eine weiße Weste hat, durch das Urteil vorbestraft wird. Dies erfolgte zu unrecht, wie das Oberlandgericht Hamm in einem dritten Verfahren feststellte. Es verwarf alle Gründe, die die vorhergehenden Gerichte anführten. Mit der bisherigen Beweislage kann es zu keiner Verurteilung kommen, so die Meinung des OLG. Und selbst wenn neue Beweise auftauchen sollte, dürfte das Strafmaß nur im unteren Rahmen, z.B. bei einer mündlichen Verwarnung liegen.
Um Gockel nun doch zu verurteilen, benötigt die Staatsanwaltschaft neue Zeugen. Diese sollen nun die oben genanntem Journalisten sein.

Was kann ich tun?
In dem Verfahren geht es unter anderem um die Frage, wie die journalistische Arbeit der „Neuen
Westfälischen“ und des „Westfälischen Volksblatt“ aussieht. Da diese beiden Zeitungen die Berichterstattung in Paderborn prägen, dürfte das Verhalten dieser „Zeugen“ nicht unerheblich sein.
Doch gerade weil es um die beiden großen, Paderborner Zeitungen geht, wird die Frage des Quellenschutzes keinen Widerhall in der Berichterstattung finden. Wichtig ist daher, dass Du dir als Prozessbeobachter_in selber ein Bild machst und am 16.9.2011 als Zuschauer_in im Landgericht bist und über die Erlebnisse weiter berichtest.

Aufruf zur Prozessbeobachtung im letzten RABATZ-Verfahren, dieses Mal zu dem Schwerpunkt der journalistischen Arbeit der Paderborner Zeitungen

am 16.9.2011, um 9:00 Uhr, Landgericht Paderborn, Raum 205, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn

Antifa-Workcamp 2011 in Stukenbrock-Senne

Vom 02.09-04.09.2011, am Sowjetischen Soldatenfriedhof, Lippstädter Weg,
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Bereits zum 15. Mal veranstaltet das Antifaschistische Kreisplenum Gütersloh das Antifa Workcamp in Stukenbrock – mit Diskussionen, Workshops und Vorträgen über Antifaschismus heute und damals. Wie in jedem Jahr, wird auch in diesem ein Zeitzeuge des Nationalsozialismus sprechen, wobei es sich um den Auschwitz-Überlebenden Hugo Heinemann aus Rheda-Wiedenbrück handelt. Der 86-jährige wird am Samstag, den 03.09.2011 um 18:00 Uhr über seine Zeit in dem ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und die Todesmärsche sprechen, auf die er von den Nationalsozialisten geschickt wurde.
Des Weiteren wird es am selben Abend einen Vortrag zu Kinderzeichnungen aus Theresienstadt von Sarah Kass, Diplompädagogin und Doktorandin der Universität Paderborn geben.
Am Freitag bereits beginnt das Camp um 18:00Uhr mit einer Führung über den sowj. Friedhof. Im Anschluss daran steigt das Camp mit seinen Gästen in eine Diskussion zum Extremismusbegriff ein.
In den angebotenen Workshops, die am Samstagvormittag, vor der Gedenkveranstaltung auf dem sowj. Friedhof stattfinden, wird es in diesem Jahr um Themen wie u.a. Sexismus, Sozialchauvinismus, Naziaktivitäten in OWL und die noch in diesem Jahr startende Freilassungskampagne Mumia Abu-Jamals gehen, der bereits seit 1982 unschuldig im Todestrakt Philadelphia’s, USA, sitzt. Die Freilassungskampagne findet im Zusammenhang mit Mumia Abu-Jamals 30-jähriger Haft statt.

Das Antifa Workcamp findet an einem historischen Ort statt: 1941 errichteten die Nazis in Stukenbrock-Senne das StaLag 326, ein Lager für (v.a. sowjetische) Kriegsgefangene. Am 2. April 1945 wurde das Lager befreit, die Überlebenden errichteten einen Friedhof für die 65.000 ermordeten Menschen und einen Obelisken als Mahnmal. Seit 1967 veranstaltet der „Arbeitskreis Blumen für Stukenbrock e.V.“ jährlich am Antikriegstag eine Mahn- und Gedenkveranstaltung auf dem Friedhof. Das Antifa Workcamp entstand aus den Mahnwachen, die in den 60er Jahren, nachdem in der Nacht zum Antikriegstag Neonazis den Friedhof geschändet hatten, ins Leben gerufen worden war. Seit 1997 organisiert das Antifaschistische Kreisplenum Gütersloh das Antifa Workcamp.

Während des gesamten Antifa Workcamps gibt es vegane Verpflegung. Zum Übernachten sollte ein Zelt oder eine andere Schlafmöglichkeit organisiert und Geschirr selbst mitgebracht werden. Der Kostenbeitrag liegt bei ca. 10-20 Euro.

Aktuelle Informationen zum weiteren Programm und ein Anmeldeformular gibt es auf der Homepage www.antifa-workcamp.de.

„Kinderzeichnungen aus Theresienstadt“ – Vortrag mit Sarah Kass

Freitag, den 26.08.2011, 20:00 Uhr im BDP Infoladen, Leostraße 75

Zur Zeit des Nationalsozialismus diente die ehemalige Garnisonsstadt in der Nähe von Prag für mehr als 140.000 Menschen als Ghetto und wurde damit trauriger Teil der deutschen Geschichte. Unter diesen Menschen in Theresienstadt waren 15.000 Kinder. Ihre Zeichnungen, die sie dort angefertigt haben, sind für viele von ihnen das Einzige, was heute noch an sie erinnert. Erwartet man bei den Kinderzeichnungen aus Theresienstadt, dass sich das grausame Leben im Ghetto in den Zeichnungen widerspiegelt, so irrt man sich.

„Kinderzeichnungen aus Theresienstadt“ heisst der Titel eines Vortrages von Sarah Kass, der am Freitag, den 26. August im BDP Infoladen in der Leostraße 75 um 20.00 Uhr beginnt. Die Veranstaltung ist Teil des wöchentlichen Freitagprogramms, das im Infoladen stattfindet. Jede Woche werden Filme zum Diskutieren gezeigt und Vorträge, Diskussionsrunden oder auch mal Kneipen organisiert.

Sarah Kass hat an der Universität Paderborn Diplom-Pädagogik und Kunst mit dem Schwerpunkt Psychologie studiert und promoviert dort zur Zeit zum Thema „Kinderzeichnungen aus Theresienstadt“ an der Fakultät für Kulturwissenschaften / Kunst an der Universität Paderborn.

lieben, lachen, renovieren…

Renovierungswochenende im Infoladen am Freitag und Samstag, 12. und 13. August

Wer helfen kann und will ist herzlich eingeladen, alle persönlichen Fähigkeiten einfließen zu lassen, auf dass der Laden in neuem Glanz erstrahlt. Abschluss mit Grillen + Musik

Marx Reloaded

Nachdem der Film beim letzten Mal leider ausfallen musste, habt ihr am kommenden Freitag jetzt die Chance, die Kulturdoku „Marx Reloaded“ zu sehen. Darin wird versucht, marxistische Theorien für das Verständnis der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise von 2008-2009 anzuwenden. Der Autor und Regisseur Dr. Jason Barker befragt für Marx Reloaded nicht nur führende Marx-Experten, sondern auch Kritiker der momentanen Marx-Renaissance. In verspielten Animationen begleitet der Zuschauer Karl Marx bei seinen Abenteuren in der Matrix seiner eigenen Ideen. [D, 2011]

Am kommenden Freitag, den 05. August um 20 Uhr im Infoladen, Leostr. 75