RABATZ – und das Theater geht weiter

Bund Deutscher PfadfinderInnen
Leostraße 75
33098 Paderborn

P R E S S E M I T T E I L U N G

Paderborn – Im Herbst 2007 wurde von einer Gruppe junger Menschen ein Haus in Paderborn unter dem Namen RABATZ besetzt. Am 7.10.2011 wird im dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht weiter untersucht, ob einer der angeblichen Hausbesetzer wegen Hausfriedensbruch verurteilt werden kann. Bereits im Vorfeld entwickelte das Verfahren eine gewisse Brisanz, da die Staatsanwaltschaft Journalisten hinsichtlich ihrer Rechte belogen hatte.

Mehr als vier Jahre ist es nun her, dass Jugendliche unter dem Namen RABATZ ein Haus, das im Eigentum der Stadt Paderborn stand, geöffnet hatten und es den Bewohnern der Stadt für eine kulturelle Nutzung übergaben. Die Stadt Paderborn erstattete daraufhin gegen einige ausgewählte Menschen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Unter den Personen, die angezeigt wurden, befand sich Frank Gockel. Gockel wurde in erster und zweiter Instanz vom Amtsgericht und Landgericht Paderborn verurteilt. Dieses war unrechtmäßig, entschied dann in dritter Instanz das OLG Hamm und hob die Urteile auf. Daraufhin findet nun vor dem Landgericht Paderborn erneut der Prozess gegen Gockel statt. Am 7.10.2011 soll nun der dritte Verhandlungstag sein.

Bereits am ersten Verhandlungstag ist es zu einem Eklat gekommen. Die Staatsanwaltschaft musste einräumen, dass sie im Vorfeld Zeugen falsch belehrt hatte. So wurde Journalisten mitgeteilt, dass sie kein Zeugnisverweigerungsrecht hätten und aussagen müssten. So unter Druck gesetzt, sagten sie aus. Als sie nun vor Gericht richtig belehrt wurden, verweigerten sie die Aussage. Diese bewusste Falschbelehrung ist ein schwerer Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit und macht deutlich, welches Demokratieverständnis die Staatsanwaltschaft Paderborn hat.

Am dritten Verhandlungstag sollen nun weitere Zeugen vernommen werden. Bisher gibt es keine neuen Beweise gegen Gockel. Das OLG in Hamm hatte dem Landgericht Paderborn bereits zwei Mal mitgeteilt, dass, wenn es keine neuen Beweise gibt, Gockel freizusprechen ist. Gockel ist daher optimistisch: „Eigentlich kann das Landgericht nicht anders, als mich freizusprechen. Sollte es doch anders kommen, werde ich eben erneut in Revision gehen und dort gewinnen.“

Trotz vermuteten Freispruchs ist kein Grund zur Freude angesagt. In Paderborn fehlt nach der Räumung des RABATZ noch immer ein autonomes Kulturzentrum und die Angebote, welche die Stadt duldet, sind vollkommen überlastet. Obwohl die Stadt eine Verpflichtung hat, dem Abhilfe zu schaffen, verschließt sie die Augen.

Der dritte Verhandlungstag findet am 7.10.2011 um 9:00 Uhr im Raum 205, Landgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, Paderborn statt.